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By Acquis Compliance | Thu Jun 19 2025 | 2 min read

RoHS-Ausnahmen im Wandel: Überblick statt Überraschung

Die EU-RoHS-Richtlinie beschränkt gefährliche Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. Doch unter bestimmten Bedingungen können Unternehmen befristete Ausnahmen beantragen. Diese gelten für spezifische Anwendungen, in denen (noch) keine technische Alternative existiert.

Doch Achtung: Die neue Ausnahmeliste zeigt klar – der Spielraum schrumpft, die Anforderungen steigen.

Was ist die Rolle der RoHS-Richtlinie?

Die Richtlinie 2011/65/EU (RoHS 2) verlangt, dass Produkte keine unzulässigen Mengen an Stoffen wie Blei, Quecksilber, Cadmium oder sechswertigem Chrom enthalten. Seit RoHS 3 wurden vier Phthalate ergänzt.

Hersteller müssen technische Unterlagen bereitstellen, die den Stoffeinsatz belegen – gemäß Norm EN IEC 63000. Die CE-Kennzeichnung ist nur gültig, wenn auch RoHS eingehalten wird.

Was hat sich an der Ausnahmeliste geändert?

Die EU hat die bestehenden Ausnahmen umfassend überprüft und neu bewertet. Die Ergebnisse signalisieren:

  • Weniger pauschale Ausnahmen,
  • mehr präzise definierte Sonderfälle,
  • und viele Ausnahmen laufen bald aus.

(i) Kurzfristige Ausnahmen mit Auslauf (12–18 Monate)

Diese Ausnahmen werden nicht verlängert – Unternehmen müssen umstellen:

  • 6(a): Blei in Stahl (für Maschinenbearbeitung & Verzinkung)
  • 6(b), 6(b)-I, 6(b)-II: Blei in Aluminiumlegierungen

Was das heißt: Wer betroffen ist, muss sofort auf bleifreie Alternativen umstellen – sonst droht Non-Compliance.

(ii) Verlängert bis 31. Dezember 2026

Einige Ausnahmen wurden befristet verlängert:

  • 6(a)-I & 6(a)-II: Blei in Stahl für bestimmte Anwendungen
  • 6(b)-I & 6(b)-II: Blei in Aluminium, nur in Kategorie 9 & 11
  • 6(b)-III: Neu: Blei in recyceltem Aluminium (≤0,3 %)
  • 6(c): Blei in Kupferlegierungen (≤4 %)
  • 7(a): Lote mit ≥85 % Blei
  • 7(c)-I: Blei in Glas/Keramik-Komponenten

Hinweis: Auch verlängerte Ausnahmen werden künftig noch kritischer geprüft – auf ewig gilt keine.

(iii) Verlängert bis 31. Dezember 2027 – aber eng gefasst

Diese gelten nur für hochspezifische Anwendungen:

  • 7(a)-I bis 7(a)-VII: Für Halbleiter, PCBs, Präzisionsverbindungen
  • 7(c)-II: Blei in Hochspannungskondensatoren (≥125 V AC / 250 V DC)
  • 7(c)-V bis 7(c)-VI: Blei in Glasmatrizen, piezoelektrischen Keramiken und PTC-Komponenten

Fazit: Der Trend geht klar Richtung Auslauf – nur Nischenanwendungen erhalten noch Sonderstatus.

So läuft das Ausnahmeantragsverfahren ab

Nach Artikel 5(1) der Richtlinie sind Ausnahmen zulässig, wenn:

  • keine Substitute verfügbar oder praktikabel sind
  • Ersatzstoffe höhere Umwelt- oder Gesundheitsrisiken bergen
  • sozioökonomische Faktoren eine Rolle spielen
  • der Antrag spätestens 18 Monate vor Ablauf eingereicht wird

Jede Ausnahme wird einzeln bewertet. Die Studien und Ergebnisse sind öffentlich einsehbar.

Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?

Wenn Sie RoHS-Ausnahmen nutzen, sollten Sie jetzt:

  1. Fristen prüfen – Wann läuft was aus?rodukte basieren auf Ausnahmen?
  2. Fristen prüfen* – Wann läuft was aus?
  3. Technische Datei anpassen – Ausnahme dokumentieren, Nachweise sichern
  4. Alternativen evaluieren – Substitution vorbereiten, Prototypen testen
  5. Monitoring automatisieren – Tools wie Acquis helfen bei Fristüberwachung und Datenpflege

Wie Acquis Sie unterstützt

Wir bieten Ihnen:

  • Zentrale Datenplattform für RoHS-Ausnahmen
  • Frühwarnsystem bei auslaufenden Fristen
  • EN IEC 63000-konforme Dokumentation
  • Globale Unterstützung (EU, UK, China, UAE RoHS)

Fazit

RoHS-Ausnahmen waren nie dafür gedacht, dauerhaft zu gelten. Wer sich jetzt vorbereitet, spart Kosten, verhindert Rückrufe – und schützt Marktanteile.

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