FLUKE
Kimball Electronics
Tolomatic
Industrial Scientific
AHEAD
roboception
FLUKE
Kimball Electronics
Tolomatic
Industrial Scientific
AHEAD
roboception
By Acquis Compliance | Tue Oct 28 2025 | 2 min read

Am 22. Mai 2025 machte die Europäische Kommission es offiziell: Das EUDR-Benchmarking-System ist nun Gesetz. Die Verordnung (EU) 2023/1115, besser bekannt als die EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Produkten, hat ein neues Level erreicht. Die neue Verordnung ist keine Theorie. Sie ist durchsetzbar. Und für Unternehmen, die mit Rindern, Kakao, Kaffee, Palmöl, Kautschuk, Soja oder Holz handeln – dies ist Ihr letzter Aufruf zum Einsteigen.

Keine Mehrdeutigkeit mehr. Keine Verzögerungen mehr. Die Uhr für die Durchsetzung tickt.

Was ist die EUDR?

Die EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Produkten (Verordnung EU 2023/1115) zielt darauf ab, sicherzustellen, dass Produkte, die innerhalb der EU verkauft oder exportiert werden, folgende Kriterien erfüllen:

  • Entwaldungsfrei (produziert auf Land, das nach dem 31. Dezember 2020 nicht der Entwaldung unterliegt)
  • Rechtmäßig produziert im Ursprungsland

Dieses Gesetz gilt sowohl für EU- als auch Nicht-EU-Unternehmen und legt strikte Regeln für das Inverkehrbringen oder den Export bestimmter risikoreicher Rohstoffe auf dem EU-Markt fest.

Abgedeckte Rohstoffe

Die Verordnung gilt für sieben risikoreiche Rohstoffe:

  • Rinder
  • Kakao
  • Kaffee
  • Palmöl
  • Kautschuk
  • Soja
  • Holz

Sie umfasst auch abgeleitete Produkte wie: Leder, Schokolade, Möbel, bedrucktes Papier, Zellstoff, Reifen und Verpackungsmaterialien.

Sorgfaltspflichten: Artikel 8 in Aktion

Wenn Sie relevante Produkte auf dem EU-Markt platzieren, müssen Sie ein Sorgfaltspflichtsystem mit drei Kernelementen implementieren:

  1. Informationsbeschaffung
    • Geokoordinaten für jede Produktionsfläche
    • Datum und Uhrzeit der Ernte
    • Nachweis der rechtmäßigen Produktion im Herkunftsland
  2. Risikobewertung
    • Basierend auf dem Länderrisiko (niedrig, standard, hoch)
    • Umfasst Dokumentenprüfungen und die Zuordnung von Lieferketten
  3. Risikominderung
    • Erforderlich, wenn das Risiko nicht vernachlässigbar ist
    • Könnte Änderungen in der Beschaffung, Lieferantenaudits oder eine Aktualisierung der Dokumentation umfassen

Alle Sorgfaltserklärungen müssen über das kommende EU-Informationssystem eingereicht werden.

Benchmarking-System: Länderrisikoklassifizierung (Update Mai 2025)

Seit dem 22. Mai 2025 hat die Europäische Kommission das endgültige Benchmarking-System gemäß Artikel 29 der EUDR verabschiedet. Länder werden jetzt in drei Risikostufen eingeteilt:

| Risikostufe | Auswirkung auf die Sorgfaltspflicht | Überprüfungsrate der Behörden | | ------------------ | ------------------------------------- | -------------------------------- | | Niedriges Risiko | Vereinfachte Sorgfaltspflicht | 1% | | Standardrisiko | Vollständige Sorgfaltspflicht | 3% | | Hohes Risiko | Erhöhte Sorgfaltspflicht | 9% |

Hochrisikoländer (2025):

  • Russland
  • Belarus
  • Myanmar
  • Nordkorea

Diese Länder stehen unter der strengsten Überprüfung. Die Beschaffung aus diesen Ländern erfordert umfassendere Dokumentation, Geoverifizierung und Auditbereitschaft.

EUDR-Compliance-Zeitleiste

| Datum | Meilenstein | | ------------------ | --------------------------------------------------------------- | | 29. Juni 2023 | EUDR tritt in Kraft | | 30. Dez. 2024 | Große und mittlere Unternehmen müssen sich daran halten | | 22. Mai 2025 | Benchmarking-System offiziell angenommen | | 30. Juni 2026 | Mikro- und Kleinunternehmen müssen sich daran halten | | 31. Dez. 2028 | Übergangsfrist endet für Holzprodukte, die vor Juni 2023 platziert wurden |

Auswirkungen auf Unternehmen

Verbesserte Geodaten

Betreiber müssen exakte Geokoordinaten für alle Flächen sammeln. Dies ist nicht optional. Es bildet die Grundlage, um den entwaldungsfreien Status zu beweisen.

Compliance-Kosten

Erwarten Sie Investitionen in:

  • Lieferantenaudits
  • Rückverfolgbarkeitsplattformen
  • Lieferantenengagement und Onboarding
  • Juristische Überprüfung der Beschaffungsverträge

Risiko der Nichteinhaltung

Bei Nichteinhaltung könnten folgende Konsequenzen drohen:

  • Beschlagnahme der Produkte an EU-Grenzen
  • Hohe Geldstrafen
  • Marktzugangsverbote
  • Beschädigter Markenruf

Strategische Maßnahmen zur Compliance

  1. Aufbau eines Sorgfaltspflicht-Rahmens
    • Zentralisierung von Geodaten, Lieferantendaten und Legaldokumenten
  2. Überdenken der Beschaffungsstrategie
    • Bevorzugen Sie Niedrigrisikostaaten
    • Minderung von Hochrisikoexpositionen proaktiv

3

Speak to Our Compliance Experts

Questions about compliance, partnerships, or support? We're here to help.

Share

Frequently Asked Questions

Das Benchmarking-System kategorisiert Länder nach Entwaldungsrisiko — niedrig, standard oder hoch — zur Anleitung der EU-Sorgfaltspflichten. Es wurde im Mai 2025 verabschiedet und ist ein wichtiger Teil der Verordnung (EU) 2023/1115.
Unternehmen, die Produkte aus Rindfleisch, Soja, Palmöl, Kakao, Kaffee, Kautschuk oder Holz auf den EU-Markt bringen oder exportieren, müssen die EUDR-Vorgaben einhalten.
Betreiber, die aus Hoch-Risiko-Ländern beziehen, stehen vor verstärkter Sorgfaltspflicht und einer 9%igen Überprüfungsquote durch die EU-Behörden.
Kleinst- und Kleinunternehmen haben bis zum 30. Juni 2026 Zeit, die EUDR-Vorgaben zu erfüllen.
Strafen können Produktsicherstellungen, Geldstrafen, Verlust des Marktzugangs und Reputationsschäden umfassen.