FLUKE
Kimball Electronics
Tolomatic
Industrial Scientific
AHEAD
roboception
FLUKE
Kimball Electronics
Tolomatic
Industrial Scientific
AHEAD
roboception
By Acquis Compliance | Tue Oct 28 2025 | 2 min read

Am 11. Februar 2025 trat die Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) (EU) 2025/40 offiziell in Kraft und ebnet den Weg für eine bedeutende Transformation in der Gestaltung, Nutzung und das Recycling von Verpackungen in der EU. Die Durchsetzung beginnt am 12. August 2026, doch Unternehmen müssen jetzt handeln, um Compliance-Risiken zu bewerten und für die neuen Anforderungen zu planen.

Die PPWR ersetzt die Richtlinie von 1994 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (94/62/EG) durch eine unmittelbar geltende Verordnung, beseitigt Inkonsistenzen zwischen den Mitgliedstaaten und führt strengere Nachhaltigkeitsziele ein. Obwohl die Verordnung Umweltvorteile verspricht, stellt ihre praktische Umsetzung Herausforderungen für Hersteller, Verpackungslieferanten und nachgelagerte Nutzer dar.

Recyclingfähigkeit und der neue Design-for-Recycling (DfR) Rahmen

Im Zentrum der PPWR steht ein Recyclinggebot: Bis 2030 müssen alle Verpackungen recycelbar sein, basierend auf neuen Design-for-Recycling (DfR) Kriterien, die Verpackungen in Leistungsklassen einteilen. Verpackungen, die unterhalb einer 70% Recyclingfähigkeit liegen, werden mit höheren Gebühren im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) belegt, wodurch nicht konforme Verpackungen finanziell untragbar werden.

Aktionsplan: Unternehmen müssen ihre Verpackungsmaterialien jetzt bewerten, um festzustellen, ob sie die Recyclingfähigkeitsschwelle 2030 erfüllen werden. Andernfalls können erhebliche Kostensteigerungen die Folge sein.

Recycelter Inhalt: Neue Ziele, die den Markt verändern werden

Die PPWR setzt verbindliche Ziele für recycelten Inhalt bei Kunststoffverpackungen, um sicherzustellen, dass Post-Consumer-Recyclingmaterial (PCR) in neue Verpackungen integriert wird. Die Ziele steigen schrittweise zwischen 2030 und 2040 an:

Bis 2030:

  • 30% recycelter Inhalt für PET-basierte kontaktsensible Verpackungen
  • 10% recycelter Inhalt für nicht-PET-kontaktsensible Kunststoffverpackungen
  • 30% recycelter Inhalt für Einweg-Kunststoffgetränkeflaschen
  • 35% recycelter Inhalt für alle anderen Kunststoffverpackungen

Bis 2040:

  • 50% recycelter Inhalt für PET-basierte kontaktsensible Verpackungen
  • 25% recycelter Inhalt für nicht-PET-kontaktsensible Verpackungen
  • 65% recycelter Inhalt für Einweg-Kunststoffgetränkeflaschen
  • 65% recycelter Inhalt für alle anderen Kunststoffverpackungen

Aktionsplan: Die Verfügbarkeit von hochwertigen recycelten Kunststoffen wird entscheidend sein, um diese Ziele zu erreichen. Lieferkettenbereitschaft ist unerlässlich—Hersteller sollten jetzt zuverlässige Quellen für PCR-Material sichern, um kurzfristige Compliance-Probleme zu vermeiden.

Einschränkungen für Einweg-Kunststoffverpackungen

Einer der umstrittensten Aspekte der PPWR ist das Verbot bestimmter Einweg-Kunststoffverpackungen bis 2030. Die Verordnung zielt auf Verpackungen, die erheblich zur Abfallmenge beitragen, einschließlich:Verboten bis 2030:

  • Verpackungen für verpacktes Obst und Gemüse (für Artikel unter 1,5 kg)
  • Verpackungen für Lebensmittel und Getränke, die beim Verzehr vor Ort in Hotels, Restaurants und Bars verwendet werden
  • Einzeldosis-Packungen für Gewürze (z.B. Zucker, Soßen und Kaffeesahne)
  • Sehr leichte Plastiktüten (oft in Lebensmittelläden verwendet)
  • Kleine Einwegverpackungen für Toilettenartikel und Kosmetika im Gastgewerbe

Aktionsplan: Unternehmen, die auf diese Verpackungsformate angewiesen sind, müssen sofort auf wiederverwendbare oder alternative Materialien umsteigen, um den Betrieb bis 2030 fortsetzen zu können.

PFAS-Beschränkungen in Lebensmittelkontaktverpackungen

Der PPWR beinhaltet strikte Grenzwerte für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) in Lebensmittelkontaktverpackungen. Verpackungsmaterialien, die die folgenden PFAS-Schwellenwerte überschreiten, werden 18 Monate nach Inkrafttreten der Verordnung verboten (bis August 2026):

  • 25 Teile pro Milliarde (ppb) für jede einzelne nichtpolymerische PFAS
  • 250 ppb für eine Gruppe von PFAS, die durch gezielte Analyse nachgewiesen werden
  • 50 Teile pro Million (ppm) für alle PFAS, einschließlich polymerer PFAS

Obwohl dies mit wachsenden globalen Beschränkungen von PFAS übereinstimmt, ist die Industrie wegen Teststandards, Durchsetzungsmechanismen und tragfähigen Alternativen besorgt.

Aktionsplan: Unternehmen müssen PFAS-haltige Materialien in ihrer Verpackungslieferkette vor dem August 2026 identifizieren und eliminieren.

Neue Wiederverwendungs- und Nachfüllziele für Imbiss und Einzelhandel

Der PPWR führt verbindliche Wiederverwendungs- und Nachfüllziele ein, um die Abhängigkeit von Einwegverpackungen zu verringern:

Bis 2030:

  • 10% der Getränke müssen in wiederverwendbaren Verpackungen erhältlich sein.
  • Imbissbetriebe müssen Kunden erlauben, ihre eigenen Behälter mitzubringen, ohne zusätzliche Kosten.
  • Einzelhändler größer als 400 m² müssen 10% ihrer Verkaufsfläche für Nachfüllstationen bereitstellen.

Bis 2040:

  • 40% der Getränkeverpackungen müssen wiederverwendbar sein.

Obwohl diese Ziele weniger aggressiv sind als frühere Entwürfe, erfordern sie dennoch erhebliche Veränderungen in den Verpackungslieferketten.

Aktionsplan: Unternehmen im Bereich Lebensmittelservice, Einzelhandel und Getränkevertrieb müssen die erforderlichen Infrastrukturinvestitionen für Wiederverwendungs- und Nachfüllsysteme bewerten.

Herausforderungen: Umsetzung, Compliance und Branchenreaktion

Trotz ihrer ehrgeizigen Ziele zählt der PPWR zu den am meisten beeinflussten Regelungen in der Geschichte der EU, wobei Bedenken bestehen, dass wirtschaftliche Interessen die Endversion verwässert haben. Dennoch wird die Compliance große Herausforderungen mit sich bringen, darunter:

Komplexität der Einhaltung: Das Erreichen von Recycelbarkeit, Recyclinganteil und Wiederverwendungszielen erfordert Umstrukturierung der Lieferketten und erhebliche Investitionen. Technologische Bereitschaft: Die Industrie benötigt skalierbare Lösungen, um eine kostengünstige Versorgung mit recyceltem Kunststoff und tragfähige Alternativen zu verbotenen Materialien sicherzustellen. Herausforderungen der Harmonisierung: Während der PPWR die Richtlinie ersetzt, können Unterschiede in der nationalen Umsetzung weiterhin Hürden für Unternehmen, die in mehreren Mitgliedstaaten tätig sind, schaffen.

Aktionsplan: Unternehmen sollten mit EU-Regulierungsupdates auf dem Laufenden bleiben, an Stakeholder-Konsultationen teilnehmen und jetzt beginnen, nachhaltigkeitsorientierte Lieferkettenstrategien umzusetzen.

Schlussgedanken: HandlungsbedarfMit August 2026 als Frist für die Einhaltung wird das Zeitfenster für Maßnahmen schnell kleiner. Unternehmen aus den Branchen Verpackung, Einzelhandel, Gastronomie und Konsumgüter müssen ihr Risiko beurteilen, ihre Verpackungsstrategien überdenken und mit Partnern in der Lieferkette zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass sie den Vorschriften entsprechen.

Die Europäische Kommission wird weiterhin delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte herausgeben, um bestimmte Aspekte der PPWR zu verfeinern. Unternehmen sollten diese Entwicklungen genau beobachten, um Fallstricke bei der Einhaltung zu vermeiden.

Handlungsempfehlungen für Unternehmen:

  • Führen Sie ein Verpackungs-Audit basierend auf Recyclingfähigkeit und Materialzusammensetzung durch.
  • Schließen Sie Partnerschaften mit Anbietern von recycelten Materialien ab, um Post-Consumer-Kunststoff zu sichern.
  • Identifizieren Sie alternative Materialien, um PFAS-haltige und Einwegkunststoffverpackungen zu ersetzen.
  • Bereiten Sie sich auf Etikettenaktualisierungen vor, um den neuen Anforderungen an Umwelttransparenz gerecht zu werden.
  • Arbeiten Sie mit EU-Regulierungsbehörden und Branchenverbänden zusammen, um den Änderungen bei der Einhaltung einen Schritt voraus zu sein.

Die PPWR stellt einen bedeutenden Wandel in der Nachhaltigkeit von Verpackungen dar, aber Unternehmen, die proaktiv handeln, werden Störungen vermeiden und sich einen Wettbewerbsvorteil auf dem sich entwickelnden EU-Markt sichern.

Speak to Our Compliance Experts

Questions about compliance, partnerships, or support? We're here to help.

Share