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By Acquis Compliance | Thu Nov 13 2025 | 2 min read

Was ist die REACH Anhang XIV Zulassungsliste?

Anhang XIV, auch bekannt als die REACH Zulassungsliste, ist eine dynamische regulatorische Liste, die von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) verwaltet wird. Sie enthält besonders besorgniserregende Stoffe (SVHCs), die vor ihrer Verwendung oder dem Inverkehrbringen auf dem EU-Markt eine spezielle Zulassung benötigen. Diese Stoffe werden aus der Kandidatenliste ausgewählt und dürfen nach einem festgelegten Ablaufdatum nicht mehr verwendet werden, es sei denn:

  • Ein Unternehmen hat die Zulassung beantragt und erhalten, oder
  • Die Verwendung ist ausdrücklich ausgenommen.

Warum REACH Anhang XIV wichtig ist

Stoffe werden für die Aufnahme priorisiert basierend auf:

  • Krebserzeugenden, erbgutverändernden oder fortpflanzungsgefährdenden (CMR) Eigenschaften
  • Persistenten, bioakkumulierbaren und toxischen (PBT) Merkmalen
  • Sehr persistenter und sehr bioakkumulierbarer (vPvB) Natur
  • Endokrin-disruptiven Eigenschaften
  • Oder gleichwertiger Besorgnis für die menschliche Gesundheit/Umwelt

Die Aufnahme von Stoffen in Anhang XIV spiegelt ihr erhebliches Risiko wider und erzwingt strenge regulatorische Aufsicht.

Wichtige Komponenten des REACH Anhang XIV Zulassungsrahmens

  1. Besondere Zulassungspflicht Jede Verwendung eines Anhang XIV Stoffs erfordert eine ausdrückliche Genehmigung von der ECHA, es sei denn, sie fällt unter eine Ausnahme.
  2. Zugelassene Verwendungen & Bedingungen Die Liste spezifiziert, welche Sektoren oder Anwendungen erlaubt sind und skizziert Risikomanagementbedingungen.
  3. Ablaufdatum Dies ist der Stichtag, nach dem der Stoff ohne Zulassung nicht mehr verwendet werden darf.
  4. Spätestes Antragsdatum (LAD) Anträge müssen deutlich vor dem Ablaufdatum eingereicht werden. Die Nutzung darf während der Bewertung fortgesetzt werden, wenn rechtzeitig eingereicht.
  5. Dynamische Aktualisierungen Anhang XIV wird alle 1–2 Jahre aktualisiert. Neue Stoffe werden auf Basis wissenschaftlicher und sozioökonomischer Kriterien vorgeschlagen.

> Hier klicken für die neueste EU REACH Zulassungsliste

Wie Stoffe für Anhang XIV ausgewählt werden

Aus der REACH Kandidatenliste werden Stoffe für Anhang XIV mit den folgenden Kriterien priorisiert (Artikel 57):

  • (a) CMR: Karzinogenität (1A/1B)
  • (b) M: Keimzellmutagenität (1A/1B)
  • (c) R: Fortpflanzungstoxizität (1A/1B)
  • (d) PBT: Persistent, Bioakkumulierbar, Toxisch (per Anhang XIII)
  • (e) vPvB: Sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (Anhang XIII)
  • (f) Gleichwertige Besorgnis: z.B. endokrine Disruptoren, die nicht die d/e-Kriterien erfüllen, aber dennoch ein ernsthaftes Risiko darstellen

Jeder Stoff wird von ECHA-Ausschüssen mit Beiträgen von Industrie und öffentlichen Interessengruppen fallweise bewertet.

Antrag auf REACH Anhang XIV Zulassung: Was Unternehmen tun müssen

Wer beantragt?

  • In der EU ansässige Hersteller
  • Importeure
  • Nachgeschaltete Anwender
  • Oder Vertreter, die im Namen von Nicht-EU-Einheiten handeln

Wann beantragen?

  • Deutlich vor dem Spätesten Antragsdatum (LAD)

Was der Antrag beinhaltet:

  • Chemikaliensicherheitsbericht
  • Sozioökonomische Analyse (SEA)
  • Analyse der Alternativen (AoA)
  • Substitutionsplan (falls möglich)

Der Antrag wird von ECHAs Ausschuss für Risikobewertung (RAC) und Ausschuss für sozioökonomische Analyse (SEAC) bewertet. Die endgültige Entscheidung trifft die Europäische Kommission.

Risiko des Nichthandelns

Das Versäumnis, vor dem LAD eine Zulassung zu beantragen oder einen Stoff nach seinem Ablaufdatum weiter zu verwenden, kann führen zu:

  • Geldstrafen
  • Produktverboten
  • Verweigerung des Marktzugangs in der EU
  • Schwerwiegenden Störungen der Lieferketten

2025 Update: Neue priorisierte Stoffe für Anhang XIV

Die ECHA setzt die Priorisierung zusätzlicher SVHCs für die Zulassung fort. Stand 2025:

  • Diskussionen über die Listung von Per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) haben sich intensiviert
  • Der Zulassungsbereich für bestimmte Phthalate und Chromverbindungen wird erweitert

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Die Autorisierungsliste im EU REACH Anhang XIV verstehen

Nur wenn Ihr Autorisierungsantrag vor dem LAD eingereicht wurde und er derzeit geprüft wird.
Der Importeur oder ein benannter Alleinvertreter muss die Autorisierung beantragen.
Nein. Nur ausgewählte SVHCs von der Kandidatenliste werden basierend auf Priorität in Anhang XIV aufgenommen.
Selten, aber ja. Eine Substanz kann je nach Verwendungszweck sowohl einer Genehmigung als auch einer Beschränkung unterliegen.