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By Acquis Compliance | Thu Nov 6 2025 | 2 min read

REACH Compliance ist nicht optional, es ist Ihre Lizenz zum Betrieb in der EU. Wenn Sie Hersteller, Importeur oder Lieferant von Chemikalien auf dem europäischen Markt sind, brauchen Sie mehr als nur gute Absichten. Sie benötigen ein fehlerfreies System, um compliant, auditbereit und wettbewerbsfähig zu bleiben.

Warum eine REACH Compliance Checkliste wichtig ist

REACH (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) ist eine der umfassendsten Chemikalienverordnungen weltweit. Sie betrifft alle Akteure in der Lieferkette, von Stoffherstellern bis zu Weiterverarbeitern.

Ein Fehler bedeutet nicht nur Geldstrafen. Es könnte Ihr Produkt vom EU-Markt ausschließen, Ihren Ruf schädigen oder Ihre Lieferkette stören.

Die REACH Compliance Checkliste 2025

1. Bestimmen Sie Ihre Rolle in der Lieferkette

Bevor Sie etwas anderes unternehmen, kennen Sie Ihre Position unter REACH:

  • Hersteller: Sie produzieren Stoffe in der EU.
  • Importeur: Sie bringen Stoffe, Gemische oder Erzeugnisse in die EU.
  • Nachgeschalteter Anwender: Sie verwenden Stoffe professionell, produzieren oder importieren sie jedoch nicht.
  • Alleinvertreter: Sie vertreten einen Hersteller außerhalb der EU zur Erfüllung der EU-Verpflichtungen.

Aktion: Kartieren Sie Ihre Lieferkettenrollen für jedes Produkt.

2. Prüfen Sie, ob Ihr Stoff registrierungspflichtig ist

REACH gilt für Stoffe ≥1 Tonne/Jahr. Prüfen Sie:

  • Steht es auf der REACH-Registrierungsliste?
  • Hat es bereits jemand registriert (Pré-SIEF-Daten)?
  • Ist Ihr Stoff ausgenommen (z. B. Polymere, nicht-leichte Zwischenprodukte)?

Aktion: Verwenden Sie das Registrierungsportal der ECHA oder konsultieren Sie Ihren OR.

3. Erstellen Sie Ihren Chemikaliensicherheitsbericht (CSR)

Für Stoffe ≥10 Tonnen/Jahr:

  • Gefährdungsbeurteilung
  • Expositionsszenarien
  • Risikobewertung

Aktion: Erstellen oder validieren Sie Ihren CSR mithilfe standardisierter Vorlagen (z. B. IUCLID).

4. Sicherstellen der Rückverfolgbarkeit von Stoffen

Verfolgen Sie jeden Stoff während des Produktlebenszyklus:

  • CAS-Nummern
  • Zusammensetzungsdaten
  • Sicherheitsdatenblätter (SDS)
  • Lieferantenerklärungen

Aktion: Führen Sie einen digitalen Pfad über ein PLM- oder FMD-Management-Tool.

5. Überwachung der Kandidatenliste für SVHCs

Die REACH-Kandidatenliste wird alle 6 Monate aktualisiert.

  • Aktion: Vergleichen Sie Ihre Stücklisten und Lieferantenmaterialien mit der neuesten SVHC-Liste.
  • Bonus: Automatisieren Sie Alarme mit einer Compliance-Plattform.

6. Offenlegung der SVHCs in Erzeugnissen (Artikel 33 Compliance)

Wenn SVHCs > 0,1% w/w in einem Erzeugnis:

  • Kunden benachrichtigen
  • SDS aktualisieren
  • Daten an SCIP (EU-Abfallrichtlinie) übermitteln

Aktion: Erstellen Sie automatisierte Workflows für die SVHC-Screening und Kundenoffenlegung.

7. Prüfen der Beschränkungen in Anhang XVII

Beschränkte Stoffe im Anhang XVII dürfen nicht hergestellt, verwendet oder vermarktet werden, es sei denn, die Bedingungen werden erfüllt.

Aktion: Überprüfen Sie die beschränkten Stoffe und wenden Sie Nutzungsschwellen an.

8. Ermittlung des Bedarfs an Anhang XIV Autorisierungen

Bei Verwendung von besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHCs):

  • Überprüfen Sie Ablaufdaten
  • Beantragen Sie Autorisierungen vor den Fristen

Aktion: Beginnen Sie den Autorisierungsprozess mindestens 18 Monate im Voraus.

9. Führen Sie eine robuste Dokumentationskette

Die Dokumentation sollte enthalten:

  • Registrierungsdossiers
  • CSRs
  • SDS und Etiketten
  • SVHC-Erklärungen
  • Nachweise der Kommunikation in der Lieferkette

Aktion: Speichern Sie die Unterlagen 10+ Jahre nach Markteinführung.

10. Audits Ihrer Lieferkette

Ihre Compliance ist nur so stark wie Ihr schwächster Lieferant.

  • Aktion: Führen Sie jährlich Lieferantenaudits durch und implementieren Sie Lieferanten-Scorecards.
  • Tipp: Verwenden Sie [IPC-1752A](https://www.acquiscompliance.com

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Frequently Asked Questions

Nationale Vollzugsbehörden in jedem EU-Mitgliedstaat. Nichtbefolgung kann zu Rückrufen, Geldstrafen oder Verboten führen.
SVHC-Liste wird zweimal jährlich aktualisiert—Januar und Juli. Sie müssen Ihre Produkte bei jedem Aktualisierungszyklus überprüfen.
Ja. SCIP ist unter der Abfallrahmenrichtlinie erforderlich, während REACH eine eigene Verordnung ist.