FLUKE
Kimball Electronics
Tolomatic
Industrial Scientific
AHEAD
roboception
FLUKE
Kimball Electronics
Tolomatic
Industrial Scientific
AHEAD
roboception
By Acquis Compliance | Mon Nov 17 2025 | 2 min read

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat das 33. Update der REACH-Kandidatenliste abgeschlossen und am 25. Juni 2025 offiziell drei neue besonders besorgniserregende Stoffe (SVHCs) hinzugefügt. Mit diesem Update hat die Kandidatenliste einen neuen Meilenstein erreicht — insgesamt 250 Einträge.

Diese Ergänzungen basieren auf den Eigenschaften der Stoffe, die sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) oder fortpflanzungsgefährdend (Repr. 1B) sind. Unternehmen, die mit betroffenen Produkten umgehen, müssen nun Maßnahmen gemäß Artikel 7 und 33 von REACH ergreifen sowie die SCIP-Meldepflichten gemäß der EU-Abfallrahmenrichtlinie erfüllen.

1. Was wurde hinzugefügt – Juni 2025 SVHCs

Was wurde hinzugefügt – Juni 2025 SVHCs.PNG

Alle drei Stoffe werden häufig in Verbraucherprodukten verwendet, was das Risiko einer Umweltbelastung erhöht und zu obligatorischen Deklarationspflichten führt.

2. REACH SVHC Zeitplan Übersicht (Jan–Juni 2025)

REACH SVHC Zeitplan Übersicht (Jan–Juni 2025).PNG

Die Ergänzungen vom Juni 2025 folgen der öffentlichen Konsultation von Februar bis April und spiegeln die fortgesetzte Priorisierung von ECHA für vPvB- und fortpflanzungsgefährdende Stoffe wider.

3. Was das für Sie bedeutet

Wenn einer der neu hinzugefügten SVHCs in Ihren Artikeln über 0,1 % w/w enthalten ist:

  • Artikel 33 von REACH verlangt von Ihnen, nachgeschaltete Anwender und Verbraucher über die sichere Verwendung zu informieren.
  • Artikel 7(2) erfordert, dass Sie ECHA innerhalb von 6 Monaten nach Aufnahme benachrichtigen (bis zum 25. Dezember 2025).
  • Die SCIP-Datenbank-Meldung ist gemäß der Abfallrahmenrichtlinie obligatorisch.
  • Sicherheitsdatenblätter (SDS) und technische Dokumente müssen entsprechend aktualisiert werden.

Nichteinhaltung könnte zu Marktverboten, Produktrückrufen und Durchsetzungsstrafen führen.

4. Was Sie jetzt tun sollten

  • Überprüfen Sie Ihre BOMs auf die 3 neu hinzugefügten Stoffe.
  • Fordern Sie aktualisierte Deklarationen von Ihren Lieferanten an, insbesondere für Silikone und Farbstoffe.
  • Aktualisieren Sie Ihre Produktkonformitätsdokumentation und Sicherheitsdaten.
  • Vorbereiten und Einreichen von SCIP-Meldungen, wenn Ihre Artikel betroffen sind.

Verwenden Sie strukturierte Formate wie IPC-1752A oder IEC 62474 für den Datenaustausch und beobachten Sie die Authorisation List aufmerksam — diese SVHCs könnten für zukünftige Beschränkungen nominiert werden.

Verwandte REACH-Ressourcen

Wie Acquis mit REACH-Compliance hilft

Acquis Compliance bietet branchenführende REACH-Compliance-Software, Beratungsdienstleistungen und automatisierte Lösungen, um Unternehmen bei der effizienten Verwaltung ihrer regulatorischen Verpflichtungen zu unterstützen.

  • Automatisiertes Compliance-Management – Vereinfachen Sie SVHC-Tracking, Berichterstattung und Risikoanalysen mit den fortschrittlichen Softwarelösungen von Acquis.
  • Unterstützung bei SCIP-Meldungen – Vereinfachen Sie die SCIP-Berichterstattung für besonders besorgniserregende Stoffe (SVHCs) mit automatisierten Tools für Compliance-Tracking und Dokumentation.
  • Dokumentenmanagement – Beschaffen, überprüfen und speichern Sie alle erforderlichen REACH-Compliance-Dokumente in einem zentralisierten Compliance-Berichterstattungssystem.
  • Produktkonformitätsanalyse – Führen Sie Analysen der Stückliste (BOM) durch, um die Compliance auf Produktebene

Topics

Speak to Our Compliance Experts

Questions about compliance, partnerships, or support? We're here to help.

Share

Frequently Asked Questions

Die REACH-Kandidatenliste umfasst nun 250 SVHCs nach dem Update der ECHA vom 25. Juni 2025.
Drei Stoffe: Heptamethyltrisiloxan, Decamethyltetrasiloxan und Reactive Brown 51.
Sie müssen SCIP-Mitteilungen bis zum 25. Dezember 2025 einreichen, wenn Ihr Artikel eines der neuen SVHCs über 0,1 % w/w enthält.
Unternehmen müssen Empfänger und Verbraucher informieren (Art. 33), die ECHA benachrichtigen (Art. 7) und SCIP-Mitteilungen einreichen.
Aufgrund ihrer vPvB-Eigenschaften bleiben Siloxane in der Umwelt bestehen und akkumulieren sich in lebenden Organismen, was langfristige ökologische Risiken darstellt.