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By Acquis Compliance | Mon Oct 13 2025 | 2 min read

Die EU-Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit ist eine wichtige Initiative der Europäischen Union, um eine giftfreie Umwelt zu erreichen. Diese Strategie umfasst einen systematischen Ansatz zur Regulierung und Beschränkung gefährlicher Stoffe, um die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu schützen. Das neueste Update des Beschränkungsfahrplans beleuchtet die Stoffe, die derzeit zur Beschränkung in Betracht gezogen werden, ihren Bewertungsstatus und die erwarteten zukünftigen Maßnahmen.

Überblick über den REACH-Beschränkungsfahrplan

Das Update des Beschränkungsfahrplans beschreibt den aktuellen Status verschiedener Stoffe und Stoffgruppen im Rahmen der EU-Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit. Es kategorisiert Stoffe in verschiedene Pools basierend auf ihrem Bewertungs- und Beschränkungsstatus und bietet einen klaren Überblick über den Fortschritt und die zukünftigen Pläne für regulatorische Maßnahmen.

Stoffe in Pool 0: Sofortige Beschränkungsvorschläge

Pool 0 umfasst Stoffe, die bereits im Registry of Intention (RoI) für Beschränkungen verzeichnet sind oder bei denen die Europäische Kommission die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) beauftragt hat, ein Beschränkungsdossier zu erstellen. Dieser Pool hebt Stoffe mit sofortigen und laufenden regulatorischen Maßnahmen hervor.

Wichtige Stoffe in Pool 0

  • Chrom VI-Verbindungen: Der Auftrag an die ECHA umfasst die Erstellung eines Beschränkungsdossiers für bestimmte Cr (VI)-Stoffe. Die Einreichung ist für April 2024 geplant.
  • Bis(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP): Dieser Stoff hat den Beschränkungsprozess abgeschlossen und ist in REACH Anhang XVII Eintrag 51 enthalten.

Stoffe in Pool 1: Geplante Beschränkungen warten auf Aufnahme in das Registry of Intentions

Pool 1 listet Stoffe auf, für die die Vorbereitungsarbeiten für ein Beschränkungsdossier begonnen haben, die jedoch noch nicht im RoI enthalten sind. Diese Stoffe stehen in aktiver Überlegung, und es wird bereits intensiv an ihnen gearbeitet.

Wichtige Stoffe in Pool 1

  • 1,4-Dioxan: Deutschland plant, die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von 1,4-Dioxan in Tensiden zu beschränken, wobei die Einreichung des Dossiers für Oktober 2025 geplant ist.
  • Octocrylen: Frankreich beabsichtigt, Gemische mit Octocrylen aufgrund ihrer aquatischen Toxizität zu beschränken. Die Einreichung des Dossiers ist für Januar 2025 geplant.

Anhang II: Stoffe unter umfassender Bewertung

Anhang II listet Stoffe auf, die mit Beschränkungen als potenzielle Option des regulatorischen Managements bewertet werden. Es wurden noch keine Entscheidungen getroffen, ob eine Beschränkung vorbereitet wird.

Wichtige Stoffe in Anhang II

Anhang III: Detaillierte Bewertungen gemäß REACH Artikel 69(2)

Anhang III bietet einen Überblick über Stoffe, die gemäß REACH Artikel 69(2) bewertet wurden, und hebt potenzielle Kandidaten für Beschränkungsdossiers hervor.

Wichtige Stoffe in Anhang III

  • 5-tert-butyl-2,4,6-trinitro-m-xylen (Moschusxylol): Kein Beschränkungsbedarf identifiziert.
  • Arsensäure: Screening abgeschlossen, ohne dass eine Beschränkung erforderlich ist.

Kürzliche Entscheidungen zu Stoffbeschränkungen

Dieser Abschnitt beschreibt kürzliche Entscheidungen zu Beschränkungsfällen nach der ersten Veröffentlichung des Beschränkungsfahrplans im April 2022. Diese Entscheidungen beinhalten entweder Änderungen der Liste der Beschränkungen in REACH Anhang XVII oder die Beendigung des Beschränkungsprozesses.

Wichtige aktuelle Entscheidungen

  • Octamethylcyclotetrasiloxan (D4); Decamethylcyclopentasiloxan (D5); Dodecamethylcyclohexasiloxan (D6): Diese Stoffe wurden im REACH-Ausschuss abgestimmt und werden vom EU-Parlament und Rat geprüft.
  • Blei in PVC: Geregelt unter der Verordnung (EU) 2023/923 der Kommission vom 3. Mai 2023.

Fazit und zukünftige Perspektiven

Das Update des Beschränkungsfahrplans ist ein wesentlicher Bestandteil der EU-Chemikalienstrategie für

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2024 Anhang I Updates: EU-Chemikalienbeschränkungsfahrplan

Die Laufende Liste ist ein dynamischer Teil des EU-REACH Beschränkungsfahrplans, der Gruppen von Chemikalien identifiziert, die zur potenziellen regulatorischen Maßnahmen geprüft werden. Dies hilft Unternehmen, sich auf bevorstehende Beschränkungen vorzubereiten.
Die Aktualisierung vom 1. Juli 2024 fügte Gruppen wie PVC-Additive, Ortho-Phthalate, Organophosphat-Flammschutzmittel, Bisphenole, Flammschutzmittel, Kohlenwasserstoff-Siloxane und Formaldehyd hinzu.
Sie wird regelmäßig, typischerweise jährlich, überprüft – während der CARACAL-Sitzungen, mit der neuesten Aktualisierung Ende Juni 2025.
Weil der Fahrplan Transparenz und Vorankündigung bietet, sodass Hersteller und Lieferanten Substitutions- und Compliance-Strategien vor formellen Beschränkungen planen können.
Pool 0: Stoffe, die bereits im „Registry of Intention“ sind oder für die Beschränkungsdossiers eingereicht wurden. Pool 1: Chemikalien, die als potenzielle Kandidaten für zukünftige Beschränkungen oder Klassifizierungsupdates geprüft werden.
Die Europäische Kommission, ECHA und die EU-Mitgliedstaaten arbeiten über CARACAL zusammen, um Chemikalien für die Aufnahme zu bewerten und zu kategorisieren.
Der Zeitpunkt hängt vom regulatorischen Fortschritt ab. Nach der Bewertung können die Kommission oder ECHA ein Beschränkungsdossier vorschlagen; formelle Beschränkungen folgen der Einreichung des Dossiers und der Bewertung des Risikomanagements.