Table of Contents
- Überblick über den REACH-Beschränkungsfahrplan
- Stoffe in Pool 0: Sofortige Beschränkungsvorschläge
- Wichtige Stoffe in Pool 0
- Stoffe in Pool 1: Geplante Beschränkungen warten auf Aufnahme in das Registry of Intentions
- Wichtige Stoffe in Pool 1
- Anhang II: Stoffe unter umfassender Bewertung
- Wichtige Stoffe in Anhang II
- Anhang III: Detaillierte Bewertungen gemäß REACH Artikel 69(2)
- Wichtige Stoffe in Anhang III
- Kürzliche Entscheidungen zu Stoffbeschränkungen
- Wichtige aktuelle Entscheidungen
- Fazit und zukünftige Perspektiven
Die EU-Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit ist eine wichtige Initiative der Europäischen Union, um eine giftfreie Umwelt zu erreichen. Diese Strategie umfasst einen systematischen Ansatz zur Regulierung und Beschränkung gefährlicher Stoffe, um die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu schützen. Das neueste Update des Beschränkungsfahrplans beleuchtet die Stoffe, die derzeit zur Beschränkung in Betracht gezogen werden, ihren Bewertungsstatus und die erwarteten zukünftigen Maßnahmen.
Überblick über den REACH-Beschränkungsfahrplan
Das Update des Beschränkungsfahrplans beschreibt den aktuellen Status verschiedener Stoffe und Stoffgruppen im Rahmen der EU-Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit. Es kategorisiert Stoffe in verschiedene Pools basierend auf ihrem Bewertungs- und Beschränkungsstatus und bietet einen klaren Überblick über den Fortschritt und die zukünftigen Pläne für regulatorische Maßnahmen.
Stoffe in Pool 0: Sofortige Beschränkungsvorschläge
Pool 0 umfasst Stoffe, die bereits im Registry of Intention (RoI) für Beschränkungen verzeichnet sind oder bei denen die Europäische Kommission die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) beauftragt hat, ein Beschränkungsdossier zu erstellen. Dieser Pool hebt Stoffe mit sofortigen und laufenden regulatorischen Maßnahmen hervor.
Wichtige Stoffe in Pool 0
- Chrom VI-Verbindungen: Der Auftrag an die ECHA umfasst die Erstellung eines Beschränkungsdossiers für bestimmte Cr (VI)-Stoffe. Die Einreichung ist für April 2024 geplant.
- Bis(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP): Dieser Stoff hat den Beschränkungsprozess abgeschlossen und ist in REACH Anhang XVII Eintrag 51 enthalten.
Stoffe in Pool 1: Geplante Beschränkungen warten auf Aufnahme in das Registry of Intentions
Pool 1 listet Stoffe auf, für die die Vorbereitungsarbeiten für ein Beschränkungsdossier begonnen haben, die jedoch noch nicht im RoI enthalten sind. Diese Stoffe stehen in aktiver Überlegung, und es wird bereits intensiv an ihnen gearbeitet.
Wichtige Stoffe in Pool 1
- 1,4-Dioxan: Deutschland plant, die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von 1,4-Dioxan in Tensiden zu beschränken, wobei die Einreichung des Dossiers für Oktober 2025 geplant ist.
- Octocrylen: Frankreich beabsichtigt, Gemische mit Octocrylen aufgrund ihrer aquatischen Toxizität zu beschränken. Die Einreichung des Dossiers ist für Januar 2025 geplant.
Anhang II: Stoffe unter umfassender Bewertung
Anhang II listet Stoffe auf, die mit Beschränkungen als potenzielle Option des regulatorischen Managements bewertet werden. Es wurden noch keine Entscheidungen getroffen, ob eine Beschränkung vorbereitet wird.
Wichtige Stoffe in Anhang II
- Hexabromcyclododecan (HBCDD): Das Screening ist abgeschlossen, ohne dass eine Beschränkung erforderlich ist, da es in der Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe (POPs) enthalten ist.
- 4,4’-Diaminodiphenylmethan (MDA): Das Screening wurde abgeschlossen, ohne dass eine Beschränkung erforderlich ist.
Anhang III: Detaillierte Bewertungen gemäß REACH Artikel 69(2)
Anhang III bietet einen Überblick über Stoffe, die gemäß REACH Artikel 69(2) bewertet wurden, und hebt potenzielle Kandidaten für Beschränkungsdossiers hervor.
Wichtige Stoffe in Anhang III
- 5-tert-butyl-2,4,6-trinitro-m-xylen (Moschusxylol): Kein Beschränkungsbedarf identifiziert.
- Arsensäure: Screening abgeschlossen, ohne dass eine Beschränkung erforderlich ist.
Kürzliche Entscheidungen zu Stoffbeschränkungen
Dieser Abschnitt beschreibt kürzliche Entscheidungen zu Beschränkungsfällen nach der ersten Veröffentlichung des Beschränkungsfahrplans im April 2022. Diese Entscheidungen beinhalten entweder Änderungen der Liste der Beschränkungen in REACH Anhang XVII oder die Beendigung des Beschränkungsprozesses.
Wichtige aktuelle Entscheidungen
- Octamethylcyclotetrasiloxan (D4); Decamethylcyclopentasiloxan (D5); Dodecamethylcyclohexasiloxan (D6): Diese Stoffe wurden im REACH-Ausschuss abgestimmt und werden vom EU-Parlament und Rat geprüft.
- Blei in PVC: Geregelt unter der Verordnung (EU) 2023/923 der Kommission vom 3. Mai 2023.
Fazit und zukünftige Perspektiven
Das Update des Beschränkungsfahrplans ist ein wesentlicher Bestandteil der EU-Chemikalienstrategie für
