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By Acquis Compliance | Mon Oct 27 2025 | 2 min read

Wenn Sie Produkte in der EU verkaufen, stehen Sie wahrscheinlich vor doppelten Compliance-Anforderungen für REACH und SCIP. Während beide sich mit besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHCs) befassen, existieren sie unter unterschiedlichen Gesetzen, dienen unterschiedlichen Zwecken und erfordern unterschiedliche Berichtsansätze.

Lassen Sie uns aufschlüsseln, wie sie sich vergleichen und was dies für Ihre regulatorische Compliance bedeutet.

Kurzer Überblick über die REACH-Verordnung vs. SCIP (Abfallrahmenrichtlinie)

Quick Overview of REACH Regulation vs SCIP (Waste Framework Directive).PNG

SCIP ist keine REACH-Alternative

Seit dem 5. Januar 2021 müssen alle EU-Hersteller, -Importeure und -Verarbeiter SCIP-Dossiers einreichen, wenn ihre Produkte SVHCs über 0,1 % w/w enthalten.

SCIP ersetzt REACH nicht, Sie benötigen beides:

  • REACH gewährleistet die sichere Verwendung und das Bewusstsein der Kunden für Chemikalien.
  • SCIP stellt sicher, dass Recycler und Abfallwirtschaft Zugang zu SVHC-Daten haben.

ECHA und nationale Behörden prüfen nun routinemäßig beide Systeme parallel (vor allem nach REF-10-Inspektionen).

Berichtspflichten von REACH und SCIP

  • Reach Artikel 33 / Artikel 7(2)
  • Melden, wenn SVHC >0,1% w/w in einem Artikel
  • Name + sichere Verwendungshinweise an Kunden bereitstellen
  • Kein festes Format: SDS, Erklärung, Testberichte werden akzeptiert
  • SCIP-Datenbankbericht
  • Ausführliches Dossier über IUCLID-basiertes Template einreichen
  • Identifizieren:
    • Artikel, der SVHC enthält
    • Materialzusammensetzung
    • Standort des SVHC im Artikel
    • Artikelkategorie-Code (CN/UNSPSC)
  • Einreichung erforderlich bevor es auf den Markt gebracht wird
  • Jede Einreichung erhält eine einzigartige SCIP-Nummer

Wer muss REACH und SCIP melden?

Who Must Report REACH and SCIP.PNG

Branchenspotlight: Wer ist am meisten von REACH und SCIP betroffen?

  • Elektronik: Flammschutzmittel, Blei, Weichmacher
  • Automobil: Elastomere, Beschichtungen, Kabelbäume
  • Möbel & Haushalt: Formaldehyd, Phthalate, Klebstoffe
  • Bekleidung/Textilien: Azofarbstoffe, Chrom VI, PFAS
  • Spielzeug: Phthalate, Kadmium, Blei

Wenn Ihr Produkt mehrere Materialien oder Teile umfasst, erwarten Sie SCIP-Verpflichtungen.

Best Practices zur Einhaltung von REACH und SCIP

  1. Zentralisieren Sie Materialdaten

> Halten Sie eine einzige SVHC-Mapping-Schicht sowohl für REACH als auch SCIP aufrecht.

  1. Automatisieren Sie die Erstellung von SCIP-Dossiers

> Verwenden Sie Tools, die IUCLID-kompatible Dossiers in großen Mengen erstellen.

  1. Verwenden Sie Lieferantenerklärungen + FMDs

> Vollständige Materialdeklarationen beschleunigen die Validierung.

  1. Beobachten Sie Aktualisierungen der SVHC-Liste (Jan & Juli)

> Sowohl REACH Art. 33 als auch SCIP müssen zeitnah aktualisiert werden.

  1. Verbinden Sie Compliance mit PLM/ERP

> System-zu-System-Integration reduziert manuelle Eingaben und Prüfungsfehler.

Wie Acquis SCIP + REACH-Compliance vereinfacht

Mit Acquis erhalten Sie eine integrierte Compliance-Lösung, die:

  • Lieferantenerklärungen für SVHC sammelt und validiert
  • SCIP-Dossiers automatisch erstellt und einreicht
  • BOM-Elemente markiert, die von SVHC-Listen betroffen sind
  • Doppelte REACH/SCIP-Protokolle für Audits pflegt

> Möchten Sie das Compliance-Rätselraten beseitigen? > Buchen Sie eine kostenlose Demo und optimieren Sie die duale Compliance mit Acquis.

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Frequently Asked Questions

Nein. SCIP gilt nur, wenn SVHCs >0,1 % w/w vorhanden sind.
Nicht direkt. SCIP erfordert ein separates strukturiertes Dossier im IUCLID-Format.
Sie riskieren die Ablehnung auf dem EU-Markt, Zollmarkierungen und Geldstrafen.
Ja, immer wenn sich ein SVHC oder die Artikelkonfiguration ändert.
SCIP-Berichte konzentrieren sich auf Transparenz in der Abfallphase und liefern Recycler detaillierte SVHC Informationen in Artikeln. REACH-Berichterstattung (Art. 33/7) zielt darauf ab, Akteure der Lieferkette und Kunden über SVHC-Vorkommen zur sicheren Verwendung zu informieren.
Alle EU-Hersteller, Importeure und Monteure, die Artikel mit ≥0,1 % w/w SVHCs auf dem EU-Markt platzieren, müssen SCIP-Dossiers vor Produkteinführung einreichen.
Einige Lieferantenerklärungen und SDS-Dateien können helfen, aber SCIP erfordert IUCLID-strukturierte Dossiers mit Artikeldetails, SVHC-Standorten und Kategoriecodes.
Nicht-Einreichung kann zu ECHA-Prüfungen, nationalen Durchsetzungsmaßnahmen, Lieferkettenblockaden oder Verzögerungen bei der Produkteinführung führen. ECHA betrachtet SCIP nicht als „nice-to-have“.
Elektronik , Automobil, Möbel, Textilien, Spielzeug und mehr, jede Branche, die Artikel mit SVHCs über 0,1 % w/w herstellt, muss sowohl REACH Art. 33 als auch SCIP einhalten.