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By Acquis Compliance | Thu Nov 13 2025 | 2 min read

KKDIK, die im Türkischen für "Kimyasalların Kaydı, Değerlendirilmesi, İzni ve Kısıtlanması" steht und auf Englisch mit "Registration, Evaluation, Authorization, and Restriction of Chemicals" übersetzt wird, dient als nationale Regelung der Türkei (TURKEY REACH) für das umfassende Management von Chemikalien. Durchgesetzt am 23. Juni 2017, ist KKDIK konsistent mit den Konzepten von REACH (Registration, Evaluation, Authorization, and Restriction of Chemicals) und ersetzt drei bestehende Regelungen, die Chemikalien und Gemische abdeckten.

KKDIK Turkey REACH.jpg

Das Hauptziel von KKDIK ist die Kontrolle des Chemikalienbestands in der Türkei, um die sichere Herstellung, Verwendung und Risikomanagement von gefährlichen Verbindungen zu sichern. Diese Regel ist entscheidend für den Schutz der menschlichen Gesundheit, der Umwelt und zur Vermeidung der Verbreitung gefährlicher Substanzen auf dem türkischen Markt.

Ähnlich wie REACH zielt KKDIK darauf ab, eine umfassende Datenbank durch die chemische Registrierung von in der Türkei verwendeten Verbindungen zu schaffen. Es ermöglicht die Bewertung der damit verbundenen Gefahren und kann die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe zulassen, wenn die Vorteile die Gefahren überwiegen. Darüber hinaus hat KKDIK Regeln, um die Verwendung spezifischer gefährlicher Verbindungen zu verbieten, die mit Umwelt- und Gesundheitsbedenken übereinstimmen.

KKDIK, allgemein bekannt als Turkey REACH, ist von entscheidender Bedeutung für die ordnungsgemäße Regulierung chemischer Verbindungen in der Türkei. Sein komplexer Ansatz umfasst die Überwachung des Chemikalieninventars, die Umsetzung sicherer Praktiken, das Risikomanagement für gefährliche Verbindungen und die Förderung von Alternativen zu solchen Substanzen und Verfahren. Durch seine Umsetzung leistet KKDIK einen wichtigen Beitrag zur Förderung verantwortungsbewusster Chemikalienverwaltung und zur Schaffung einer sichereren, nachhaltigeren Umwelt auf dem türkischen Markt.

Warum ist KKDIK – Turkey REACH Wichtig

KKDIK (Registration, Evaluation, Authorization, and Restriction of Chemicals) hat höchste Bedeutung. Diese türkische REACH-Regelung, die der der EU ähnelt, gewährleistet die sichere Produktion und Verwendung von Chemikalien in Erzeugnissen, die alltägliche Artikel sind. Indem Hersteller verpflichtet werden, Chemikalien, die in ihren Produkten verwendet werden, zu registrieren und zu bewerten, stellt KKDIK sicher, dass Erzeugnisse, die auf dem Markt eingeführt werden, keine schädlichen Substanzen enthalten, wodurch die Gesundheit der Verbraucher und die Umwelt geschützt werden. Darüber hinaus fördert KKDIK die Einführung sichererer Alternativen und unterstützt Innovation und verantwortungsvolle Herstellungspraktiken. Diese Regelung ist ein entscheidendes Instrument zur Sicherstellung von Transparenz, Verantwortung und Nachhaltigkeit in der Produktion von Erzeugnissen und kommt sowohl Unternehmen als auch der Gesellschaft insgesamt zugute.

Wer Kann Sich Unter KKDIK – Turkey REACH Registrieren

Der Registrierungsprozess unter KKDIK beinhaltet die Bereitstellung detaillierter Informationen zur chemischen Identifizierung, Eigenschaften, Verwendungen und potenziellen Gefahren von Chemikalien. Diese kritischen Daten helfen den Behörden, die Sicherheit der Substanzen zu bewerten und Risikomanagementstrategien zu übernehmen. Folgende Organisationen können sich bei KKDIK registrieren:

!Who Can Register Under KKDIK – Turkey REACH.jpg- Hersteller: Produzenten von Stoffen mit sehr hoher Besorgnis in der Türkei sind die Hauptregistrierungspflichtigen, die verpflichtet sind, umfassende Daten über ihre hergestellten Stoffe bereitzustellen.

  • Importeure: Firmen, die chemische Stoffe in die Türkei importieren, können sich unter KKDIK registrieren, wenn sie die Ersten sind, die die Substanz auf den türkischen Markt bringen, um die Einhaltung von Sicherheits- und Regulierungsstandards sicherzustellen.
  • Alleinvertreter (OR): Unternehmen mit Sitz außerhalb der Türkei können einen Alleinvertreter benennen, um die KKDIK-Registrierungspflichten in ihrem Namen zu erfüllen, eine gängige Praxis für nicht-türkische Hersteller oder Importeure, die die Compliance ohne physische Präsenz in der Türkei gewährleisten möchten.
  • Formulierer und Nachgeschaltete Anwender: Auch wenn eine Registrierung nicht immer zwingend erforderlich ist, spielen Formulierer (Unternehmen, die Gemische erstellen) und nachgeschaltete Anwender (die Chemikalien als Rohstoffe verwenden) eine entscheidende Rolle bei der Vermittlung sicherer Handhabungsanweisungen, der verantwortungsvollen Nutzung registrierter Stoffe und der Sicherstellung der Einhaltung durch nachgeschaltete Anwender.

Phasen im KKDIK – Türkei REACH:

KKDIK-Phasen sind so gestaltet, dass sie die Risiken, die mit chemischen Stoffen verbunden sind, schrittweise beurteilen und managen. Hier sind die drei Hauptphasen des chemischen Registrierungsprogramms von KKDIK-

kkdik Turkey REACH phases.png
  • Vorregistrierungsphase: Diese Phase ähnelt der Vorregistrierung in REACH-IT. Gemäß Artikel 25(1) des KKDIK: „Alle potenziellen Registranten, nachgeschalteten Anwender und Dritte von Stoffen, die dem Ministerium ein Vor-Stoff-Informationsaustausch-Forum (pre-SIEF) vorgelegt haben, oder Registranten, die vor dem 31.12.2023 ein Registrierungsdossier für diesen Stoff eingereicht haben, sind Teilnehmer an einem Stoffinformationsaustausch-Forum (SIEF).“

Alle Vorregistrierungen sollten bis zum 31. Dezember 2020 zusammen mit den Informationen zur Identität der chemischen Stoffe gemäß Anhang VI und der Rolle der Registranten in der Lieferkette über das Online-Chemikalien-Registrierungssystem (KKS – Kimyasal Kayıt Sistemi) auf der Website des Ministeriums für Umwelt und Urbanisierung (MoEU) eingereicht werden.

  • Registrierungsphase: Vorgemerkte Stoffe dürfen in dieser Phase innerhalb des Landes hergestellt, importiert oder auf den Markt gebracht werden. Nicht vorgemerkte Stoffe dürfen erst nach Abschluss des Registrierungsprozesses innerhalb des Landes hergestellt, importiert oder auf den Markt gebracht werden. Die Stoffe, für die die Vorregistrierungsverfahren abgeschlossen sind, müssen zusammen mit einem vollständigen Dossier zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 31. Dezember 2023 vom zertifizierten Chemischen Bewertungsexperten, wie in KKDIK Anhang XVIII beschrieben, für jeden Stoff beim Ministerium eingereicht werden.
  • Nachregistrierungsphase (ab 1. Januar): Nach Abschluss der Registrierungsphase am 1. Januar 2024 dürfen Stoffe, die zuvor nicht registriert wurden, nur innerhalb des Landes hergestellt, importiert oder auf den Markt gebracht werden, nachdem die Registrierung abgeschlossen wurde. Mit anderen Worten, ab 2024 dürfen Unternehmen

Was ist der regulatorische Geltungsbereich von KKDIK – Türkei REACH:

Chemische Stoffe, sei es allein, in Kombinationen oder zur Freisetzung in Erzeugnissen bestimmt, müssen beim MoEU in Mengen von gleich oder größer als 1 Tonne pro Jahr registriert werden, ähnlich dem EU-REACH-Gesetz. Unternehmen müssen auch die Anforderungen der Bewertung, Zulassung und Beschränkung (EAR) und das Sicherheitsdatenblatt (SDS) erfüllen.Ersetzte Gesetze durch KKDIK:

  • Verordnung über das Inventar und die Kontrolle von Chemikalien, Nr. 27092 (ersetzt am 23. Juni 2017),
  • Verordnung über Beschränkungen bezüglich der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Produkte und Waren, Nr. 27092 (ersetzt am 23. Dezember 2017),
  • Verordnung über die Erstellung und Verteilung von Sicherheitsdatenblättern für gefährliche Stoffe und Produkte, Nr. 29204 (ersetzt am 31. Dezember 2023).

Ausnahmen von KKDIK - Türkei REACH:

  1. Radioaktive Stoffe: Von der KKDIK-Verordnung ausgenommen, wahrscheinlich durch spezifische Gesetze für radioaktive Materialien geregelt.
  2. Stoffe, die der Zollüberwachung unterliegen: Ausgenommen, mit gesonderten Vorschriften für Import, Export und Handhabung.
  3. Stoffe zur Verwendung in der Landesverteidigung: Ausgenommen aufgrund kritischer nationaler Verteidigungsaufgaben, möglicherweise durch eigene Vorschriften geregelt.
  4. Abfälle: Ausgenommen, wahrscheinlich durch spezielle Umweltgesetze abgedeckt.
  5. Nicht isolierte Zwischenprodukte: Ausgenommen, um doppelte Registrierung während der Zwischenphasen von chemischen Prozessen zu vermeiden.
  6. Transport gefährlicher Stoffe: Für den Transport ausgenommen, gesondert geregelt für Schiene, Straße, Binnenwasserstraße, See oder Luft.

Als registrierte Stoffe unter KKDIK - Türkei REACH angesehen:

  1. Aktivstoffe zur Verwendung in Biozidprodukten: Automatisch registriert unter spezifischen Vorschriften für Biozidprodukte.
  2. Aktivstoffe zur Verwendung in Pflanzenschutzmitteln: Als registriert für die Verwendung in Pflanzenschutzmitteln unter entsprechenden Vorschriften angesehen.

Von der Registrierung unter der KKDIK Türkei REACH-Verordnung ausgenommen:

  1. Lebensmittel oder Futtermittel: Von der KKDIK-Verordnung ausgenommen, möglicherweise durch Lebensmittel- und Kennzeichnungsregeln geregelt.
  2. Arzneimittel: Ausgenommen, wahrscheinlich durch spezifische Arzneimittelgesetze geregelt.
  3. Stoffe in Anhang IV: Ausgenommene Stoffe, die in Anhang IV der KKDIK-Verordnung aufgeführt sind.
  4. Stoffe in Anhang V: Ausgenommene Stoffe, die in Anhang V der KKDIK-Verordnung aufgeführt sind.
  5. Registrierte Stoffe aus dem Wiedergewinnungsprozess: Ausgenommen, wenn aus einem Wiedergewinnungsprozess abgeleitet, gesondert geregelt.
  6. Registrierte Stoffe, die wieder importiert werden: Ausgenommen, wenn Stoffe wieder importiert werden, unter spezifischen Bedingungen.
  7. Polymere: Monomere und Reaktanten müssen registriert werden, aber Polymere als Ganzes sind ausgenommen.
  8. PPORD-Stoffe (PPORD-Meldung): Ausgenommen unter dem Meldeverfahren für die Vorregistrierung neuer Stoffe im Eigenzustand oder in Gemischen (PPORD).

KKDIK-Registrierung und Pflichten in der Türkei

KKDIK (Türkisches REACH) verlangt von Herstellern und Importeuren chemischer Stoffe, diese zu registrieren, wenn sie in Mengen von einer Tonne oder mehr pro Jahr produziert oder importiert werden. Die KKDIK-Registrierung besteht aus zwei Phasen, nämlich Pre-SIEF (Vorregistrierung) und Registrierung. Dieses KKDIK-Registrierungsprogramm beinhaltet die Bereitstellung detaillierter Informationen über die chemischen Stoffe, ihre Verwendungen, Eigenschaften und potenziellen Risiken. Dieser Prozess gewährleistet Transparenz, fundierte Entscheidungen und sicheres Chemikalienmanagement. Die Vorregistrierung ist optional und bietet verlängerte Registrierungsfristen. Gemeinsame Registrierungen können für dieselben Stoffe erfolgen, um Daten und Ressourcen zu teilen. Nicht-türkische Einheiten können Only Representatives nutzen. Die Registrierung ist entscheidend, um verantwortungsbewussten Chemikalieneinsatz zu fördern und den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt zu gewährleisten.Die Vorregistrierung begann am 23. Dezember 2017 und alle Vorregistrierungen sollten vor dem 31. Dezember 2020 eingereicht werden. Die Registrierungsperiode beginnt am 31. Dezember 2020 und wenn die Vorregistrierung bis zum 31. Dezember 2020 abgeschlossen wurde, können chemische Substanzen bis zum 31. Dezember 2023 in der Türkei hergestellt oder ins Land importiert werden. Nach dem 31. Dezember 2023 dürfen Substanzen, die nicht unter KKDIK registriert sind, nicht in der Türkei mit einem Volumen von 1 Tonne oder mehr pro Jahr hergestellt oder importiert werden.

Registrierungspflicht:

Da die Verantwortung für die Erfüllung der in KKDIK genannten Prozesse dem Hersteller, Importeur, nachgeschalteten Anwender oder deren alleinigem Vertreter obliegt, sind diese verpflichtet sicherzustellen, dass die hergestellten und verwendeten chemischen Substanzen die menschliche Gesundheit und die Umwelt nicht gefährden. Zu diesem Zweck führt KKDIK eine Registrierungspflicht ein. Es gibt einige Ausnahmen von der Registrierungspflicht:

  • Substanzen außerhalb des KKDIK-Bereichs: Substanzen, die nicht unter KKDIK fallen, wie radioaktive Materialien, Substanzen unter Zollaufsicht, solche für die nationale Verteidigung, Abfälle, nicht isolierte Zwischenprodukte und gefährliche Stoffe, die per Bahn, Straße, Binnenwasserstraße, See oder Luft transportiert werden, sind von der Vorregistrierungs- oder Registrierungspflicht ausgenommen.
  • Ausnahmen innerhalb des KKDIK-Bereichs: Substanzen im Geltungsbereich von KKDIK können von Vorregistrierungs- oder Registrierungspflichten ausgenommen sein. Dazu gehören Lebensmittel, Futtermittel, Arzneimittel, Substanzen in Anhang IV und Anhang V, registrierte Substanzen aus dem Recyclingprozess, reimportierte Substanzen, Polymere (mit Registrierungspflicht für Monomere und andere Reaktanten) und Substanzen, die den Vorschriften des Vorherigen Inkenntnissetzens (PIC) unterliegen.
  • Als registriert geltende Substanzen: Wirkstoffe innerhalb bestimmter Produktkategorien, wie Wirkstoffe in Biozidprodukten und Pflanzenschutzmitteln, gelten als unter KKDIK registriert. Daher ist keine zusätzliche Registrierung für diese Substanzen erforderlich.

Umfang des SDB nach KKDIK Türkei REACH:

Das Sicherheitsdatenblatt (SDB) spielt eine entscheidende Rolle im Umgang mit chemischer Sicherheit. Es schreibt Herstellern und Importeuren chemischer Substanzen vor, für jedes Produkt, das sie herstellen oder importieren, ein umfassendes SDB bereitzustellen. Die derzeitige SDB-Verordnung (Nr.29204) wird am 31. Dezember 2023 durch KKDIK Anhang II ersetzt. Während der Übergangsperiode vom 23. Dezember 2017 bis zum 31. Dezember 2023 gelten beide Verordnungen.

Wichtige SDB-Anforderungen in der Türkei umfassen:

  • Standardisierte 16-Abschnitt-SDBs: Hersteller und Importeure sind verpflichtet, Sicherheitsdatenblätter im standardisierten 16-Abschnitt-Format bereitzustellen.
  • Sprachvorgabe: SDBs müssen in Türkisch erstellt werden, um die Zugänglichkeit und das Verständnis für relevante Akteure sicherzustellen.
  • Zertifizierte SDB-Experten: Die Erstellung von SDBs erfordert die Mitwirkung von in der Türkei ansässigen zertifizierten SDB-Experten. Diese Anforderung unterstreicht die Bedeutung qualifizierter Fachkräfte bei der Sicherstellung der Genauigkeit und Zuverlässigkeit von Sicherheitsinformationen.
  • Einreichung beim MoEU: Ein wesentlicher Aspekt der Compliance besteht darin, eine Kopie der SDBs beim Ministerium für Umwelt und Urbanisierung (MoEU) einzureichen. Bemerkenswert ist, dass ein Experte, der ein aktuelles Zertifikat besitzt, keine neuen SDBs erstellen darf, bis aktualisierte Anweisungen vorliegen.

Wichtige Schlüsselpunkte zu KKDIK- Zertifizierte Experten: Nur zertifizierte Chemiebewertungsexperten, die in Anhang XVIII des REACH von KKDIK erwähnt werden, sind berechtigt, das Dossier, CSR und SDS/eSDS zu erstellen.

  • Phase-In und Non-Phase-In: Keine Unterscheidung zwischen Phase-In- und Non-Phase-In-Stoffen; sowohl bestehende als auch neue Stoffe können vorregistriert und registriert werden.
  • Registrierungsfrist: Die Registrierungsfrist ist nicht an Tonnagebänder gebunden; sie gilt einheitlich für Stoffe unabhängig vom Produktionsvolumen.
  • Datenerfordernisse: Die für die Registrierung erforderlichen Daten stimmen weitgehend mit denen in den Anhängen VII, VIII, IX und X von EU REACH überein.
  • Datenakzeptanz von EU REACH: EU REACH-Daten können für die KKDIK-Registrierung genutzt werden, aber möglicherweise ist ein neues Nutzungsrecht erforderlich, um den spezifischen Bedingungen der Türkei zu entsprechen.

Unterschiede zwischen Türkei REACH und EU REACH

Ein wesentlicher Unterschied zwischen REACH und KKDIK ist, dass letzteres die Genehmigung von Registrierungen und Meldungen nur durch ausgebildete und qualifizierte Experten erfordert. Ansonsten gibt es keine wesentlichen Unterschiede zwischen der EU REACH-Regelung und der KKDIK-Regulierung der Türkei. Unternehmen müssen hauptsächlich die folgenden drei Aufgaben erfüllen, um die KKDIK-Vorschriften einzuhalten.

  • Vorregistrierung/Registrierung der zutreffenden Stoffe >=1t/Jahr vor der gegebenen Frist. Wenn Ihr Unternehmen außerhalb der Türkei ansässig ist, müssen Sie möglicherweise einen lokalen alleinigen Vertreter ernennen.
  • Sicherstellen, dass Ihre Sicherheitsdatenblätter konform sind.
  • Überwachen Sie die Liste der zur Zulassung verpflichteten Stoffe in Anhang 14 und die Liste der eingeschränkten Stoffe in Anhang 17.

Verlängerung der KKDIK-TURKISH REACH Registrierungsfrist

Die Revision der KKDIK-Verordnung bezüglich der Verlängerung der Registrierungsfristen wurde offiziell im Amtsblatt am 23. Dezember 2023, unter Nr.: 32408, veröffentlicht.

  • I Kriterien für die Verlängerung der Registrierungsfrist

Registrierungen müssen bis zum 31.12.2026 für Stoffe abgeschlossen sein, die folgende Bedingungen erfüllen:

  • Stoffe, die in Mengen von 1000 Tonnen oder mehr pro Jahr hergestellt oder importiert werden, sei es allein, in Gemischen oder in Erzeugnissen.
  • Stoffe, die in Mengen von 100 Tonnen oder mehr pro Jahr hergestellt oder importiert werden und als Aquatic Acute 1 und/oder Aquatic Chronic 1 (H400, H410) eingestuft sind, sei es allein, in Gemischen oder in Erzeugnissen.
  • Stoffe, die in Mengen von 1 Tonne oder mehr pro Jahr hergestellt oder importiert werden und als karzinogen, mutagen und reproduktionstoxisch, Kategorie 1A und 1B, eingestuft sind, sei es allein, in Gemischen oder in Erzeugnissen.
  • II. Fristverlängerung bis zum 31. Dezember 2028 Für Stoffe, die in Mengen von 100 Tonnen oder mehr jährlich hergestellt oder importiert werden, sei es einzeln, in Gemischen oder als Komponenten von Erzeugnissen, wird die Frist bis zum 31. Dezember 2028 verlängert.
  • III. Verlängerte Frist: 31.12.2030

Stoffe, die in Mengen von 1 Tonne oder mehr pro Jahr hergestellt oder importiert werden, sei es einzeln, in Gemischen oder als Komponenten von Erzeugnissen, haben eine verlängerte Frist bis zum 31. Dezember 2030.

Hinweis: Detaillierte Bestimmungen zur Vorregistrierung werden von der zuständigen Behörde veröffentlicht, wobei die Lebensdauer der SIEFs bis zum 31.12.2032 verlängert wird.

Keine Verlängerung für SDS-Bestimmungen

Es ist wichtig zu beachten, dass es keine Verlängerung in Bezug auf die Sicherheitsdatenblatt (SDS)-Bestimmungen des KKDIK gibt. Die frühere SDS-Verordnung 29204 wird ab dem 31.12.2023 aufgehoben. Folglich müssen ab dem 1.1.2024 SDS gemäß den Bestimmungen in KKDIK Anhang II erstellt werden.

Schlussfolgerung:Abschließend stellt die kürzliche Überarbeitung der KKDIK-Verordnung einen bedeutenden Fortschritt bei der Anpassung des chemischen Managementrahmens der Türkei an internationale Standards dar, insbesondere durch die Spiegelung der Prinzipien der REACH-Verordnung der Europäischen Union. Die verlängerten Registrierungsfristen bieten einen pragmatischen Ansatz, der den Industrien mehr Zeit gibt, um mit der ROHS-Richtlinie der Türkei (KKDIK) in Einklang zu kommen, während der Fokus auf Sicherheit und Umweltschutz erhalten bleibt. Der Schwerpunkt von KKDIK auf Transparenz, Rechenschaftspflicht und Nachhaltigkeit in der Chemieproduktion unterstreicht seine eine zentrale Rolle beim Schutz der öffentlichen Gesundheit und der Umwelt. Während die Türkei ihren chemischen Regulierungsrahmen weiter verfeinert, wird die Zusammenarbeit zwischen den Interessengruppen und die Einhaltung der überarbeiteten KKDIK-Richtlinien entscheidend sein, um eine sichere und nachhaltige Zukunft im Umgang mit chemischen Stoffen im Land zu gewährleisten.

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Überblick über KKDIK: Türkei's Chemikalienmanagement in Übereinstimmung mit REACH-Grundsätzen

KKDIK ist die türkische Chemikalienverordnung, die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien regelt – analog zu EU-REACH.
Hersteller, Importeure ab 1 t/Jahr sowie ausländische Produzenten über einen Only Representative.
2026 für Hochvolumen- und CMR-Stoffe, 2028 für Stoffe ≥100 t/Jahr, 2030 für Stoffe ≥1 t/Jahr.
Ab 01.01.2024 müssen SDS nach KKDIK Anhang II erstellt, in Türkisch vorgelegt und von zertifizierten Experten signiert werden.
Zentrale Unterschiede sind die Pflicht zu zertifizierten Experten, keine Phase-in-Regelung und die separate Anerkennung von EU-Daten.