By Acquis Compliance | Wed Nov 19 2025 | 2 min read

Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist ein Gesetz, das 2017 erlassen wurde, um Menschenrechtsverletzungen in globalen Lieferketten zu adressieren. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen, Schritte zur Identifizierung und Verhinderung solcher Verletzungen zu unternehmen, insbesondere in Bezug auf ihre eigenen Aktivitäten und die ihrer Lieferanten.

Ab Januar 2023 müssen alle Unternehmen in Deutschland mit mehr als 3.000 Mitarbeitern mit Hauptsitz, Verwaltungssitzen oder rechtlichen Sitzen in Deutschland das Gesetz einhalten. Mitarbeiter sind als alle Arbeitnehmer mit einem Arbeitsvertrag länger als 6 Monate definiert. Ab 2024 wird die Untergrenze für die Anzahl der Mitarbeiter auf 1.000 gesenkt. Kleinere Unternehmen könnten ebenfalls betroffen sein, wenn sie Teil der Lieferkette eines größeren Unternehmens sind.

Sorgfaltspflichten & Präventive Maßnahmen nach dem LkSG

Um dem deutschen Lieferkettengesetz (LkSG) zu entsprechen, müssen Unternehmen folgende Schritte unternehmen:

  1. Potenzielle Menschenrechtsrisiken in ihrer Lieferkette identifizieren und bewerten: Dies beinhaltet eine gründliche Analyse der potenziellen Risiken von Menschenrechtsverletzungen in der Lieferkette. Dazu können Risiken im Zusammenhang mit Arbeitspraktiken, Umweltwirkungen und anderen Themen gehören.
  2. Richtlinien und Verfahren zur Vermeidung oder Minderung von Menschenrechtsrisiken etablieren: Unternehmen sollten Richtlinien und Verfahren entwickeln, die beschreiben, wie sie Menschenrechtsrisiken in ihrer Lieferkette vermeiden oder mindern werden. Dazu können Maßnahmen wie Audits, Schulungsprogramme für Lieferanten und Beschwerdemechanismen gehören.
  3. Maßnahmen implementieren, um sicherzustellen, dass Richtlinien und Verfahren eingehalten werden: Unternehmen müssen Systeme einrichten, um sicherzustellen, dass ihre Richtlinien und Verfahren effektiv umgesetzt werden. Dies kann regelmäßige Audits und Bewertungen von Lieferanten umfassen, um sicherzustellen, dass sie den Richtlinien des Unternehmens entsprechen.
  4. Regelmäßige Überwachung und Bewertung der Wirksamkeit des Sorgfaltspflichtensystems in der Lieferkette durchführen: Unternehmen sollten einen Prozess haben, um regelmäßig die Wirksamkeit ihres Sorgfaltspflichtensystems in der Lieferkette zu überprüfen und zu bewerten. Dies kann die Einholung von Feedback von Mitarbeitern, Lieferanten und anderen Interessengruppen beinhalten.
  5. Mitarbeiter über das Sorgfaltspflichtensystem in der Lieferkette und Menschenrechtsthemen informieren und schulen: Unternehmen sollten sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter über das Sorgfaltspflichtensystem in der Lieferkette und die Bedeutung von Menschenrechten informiert sind. Dies kann durch Schulungen und Informationen zu diesen Themen erfolgen.
  6. Über Bemühungen zur Bewältigung von Menschenrechtsrisiken in der Lieferkette berichten: Unternehmen sind verpflichtet, über ihre Bemühungen zur Bewältigung von Menschenrechtsrisiken in der Lieferkette zu berichten. Diese Berichte müssen öffentlich zugänglich sein und von einem unabhängigen Dritten überprüft werden.

Durch die Umsetzung dieser Schritte können Unternehmen sicherstellen, dass sie die Anforderungen des LkSG erfüllen und proaktive Schritte zur Verhinderung von Menschenrechtsverletzungen in ihrer Lieferkette unternehmen.

Durchsetzungsmaßnahmen & Geldstrafen nach dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Die Nichteinhaltung des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) kann erhebliche Konsequenzen für Unternehmen haben, einschließlich

  • Geldstrafen von bis zu 8 Millionen Euro bei Nichteinhaltung
  • Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge in Deutschland für bis zu drei Jahre
  • Unternehmen mit einem durchschnittlichen Jahresumsatz von über 400 Millionen Euro können auch mit bis zu 2 % ihres durchschnittlichen Jahresumsatzes bestraft werden

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat die Befugnis, die Anforderungen des LkSG durchzusetzen und kann Ermittlungen einleiten oder auf Anfragen betroffener Parteien reagieren. BAFA hat das Recht, Geschäftsräume zu betreten, Informationen zu verlangen und Dokumente zu prüfen. Gewerkschaften und NGOs können auch befugt sein, rechtliche Schritte im Namen einer betroffenen Partei einzuleiten. Es ist daher wichtig, dass Unternehmen sicherstellen, dass sie das LkSG einhalten, um ihren Ruf und ihre finanzielle Stabilität zu schützen.

Zusätzlich zu den finanziellen und reputativen Risiken der Nichteinhaltung können Unternehmen das LkSG auch als Chance sehen, sich von Wettbewerbern abzuheben, indem sie ihr Engagement für Integrität und Nachhaltigkeit demonstrieren. Ein entsprechendes Gesetz für die Europäische Union, die Richtlinie zur verpflichtenden Sorgfalt im Hinblick auf Menschenrechte, wird voraussichtlich nach 2024 in Kraft treten. Durch die schnelle Implementierung des LkSG können Unternehmen sicherstellen, dass sie auf zukünftige Vorschriften vorbereitet sind.

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Frequently Asked Questions

Das LkSG ist ein deutsches Gesetz, das seit dem 1. Januar 2023 in Kraft ist und Unternehmen mit Sitz in Deutschland verpflichtet, Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden in ihren Betrieben und Lieferketten zu verhindern.
Phase 1 (2023): Gilt für Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitern in Deutschland (einschließlich Tochtergesellschaften und Niederlassungen). Phase 2 (ab 1. Januar 2024): Erweiterung auf Unternehmen mit 1.000+ Mitarbeitern. Auch ausländische Unternehmen, die in Deutschland registriert sind, fallen unter den Geltungsbereich.
Neun wesentliche Sorgfaltspflichten, darunter: Risikomanagementsystem Jährliche Risikoanalyse Grundsatzerklärung der Geschäftsleitung Präventive und korrektive Maßnahmen Beschwerde- oder Hinweisgebersystem Überwachung direkter und indirekter Lieferanten Dokumentation und Berichterstattung an BAFA und öffentlich Ernennung eines Menschenrechtsbeauftragten
Risiken umfassen Zwangsarbeit, Kinderarbeit, unsichere Arbeitsbedingungen, Diskriminierung, Umweltschäden (z.B. Verstöße gegen Quecksilber- oder POP-Konventionen) gemäß 11 internationalen Konventionen.
Sanktionen umfassen Geldstrafen bis zu 8 Millionen € oder 2 % des jährlichen weltweiten Umsatzes (wenn Umsatz über 400 Millionen €), und Ausschluss von öffentlichen Aufträgen für bis zu drei Jahre. Das BAFA kann prüfen und die Einhaltung verlangen.
Erstellen Sie eine vollständige Lieferkettenkarte; führen Sie Risikobewertungen durch; richten Sie eine Beschwerde-Hotline ein; veröffentlichen Sie eine Grundsatzerklärung; ernennen Sie einen Compliance-Verantwortlichen; überwachen Sie Lieferanten und automatisieren Sie Dokumentation/Berichterstattung mit Compliance-Software.
Viele deutsche Unternehmen berichten von Schwierigkeiten, verlässliche Lieferantendaten in globalen Wertschöpfungsketten zu erhalten. KMU empfinden oft, dass die Compliance-Belastung auf sie abgewälzt wird, insbesondere bei der Zusammenarbeit mit großen Käufern. Die politische Debatte über eine mögliche Aussetzung bis zur vollständigen Umsetzung der EU-CSDDD im Jahr 2026 hält an.